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Mietschulden in Berlin - Fristlose Kündigung - Info Hilfe

Droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung? - Mietschulden


Mietschulden in Berlin - Information

Beim Thema Schulden lassen sich verschiedene Schuldenarten unterscheiden. Hier gibt es beispielsweise Miet-, Strom- und Unterhaltsschulden, aber auch Schulden bei öffentlichen Gläubigern oder in Bezug auf Geldstrafen und Bußgelder. Doch vor allem Mietschulden sind sehr belastend und häufig ein Grund, weshalb Menschen ihre Wohnung räumen müssen. Die Vermieter ziehen dann nicht selten die Notbremse und kündigen.

Droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung ? Hier finden Sie Infos und Hilfe bei Mietschulden, die Schuldenberatung kann Ihnen in jedem Fall hilfreich zur Seite stehen und einen möglichen Ratenzahlungsplan aufstellen - Mietschulden in Berlin

Fristlose Kündigung ist möglich

Bei Mietschulden besteht immer die Möglichkeit, dass der Schuldner seine Wohnung verliert. So droht bei Mietrückständen eine fristlose Kündigung, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete teilweise nicht bezahlt und der Rückstand insgesamt höher als eine Monatsmiete ist oder die Miete mehr als zwei Monate hintereinander teilweise nicht bezahlt wurde und die Mietrückstände höher als zwei Monate sind (§ 543 BGB). Zudem ist es für eine fristlose Kündigung ausreichend, wenn zwei Mal die gesamte Miete nicht bezahlt wurde - Mietschulden in Berlin

Was tun bei Mietschulden?

Wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder gar die fristlose Kündigung bereits in Ihrem Briefkasten liegt, müssen Sie schnell handeln. Ratsam ist immer der Weg zu einer Schuldenberatung. So kann gemeinsam mit dem Vermieter versucht werden, eine Regelung zu treffen. Ein möglicher Weg in diesem Zusammenhang wären Ratenzahlungen. Doch vielleicht gewährt Ihnen Ihr Vermieter ja auch einen Zahlungsaufschub. Die Schuldenberatung kann Ihnen in jedem Fall hilfreich zur Seite stehen und einen möglichen Ratenzahlungsplan aufstellen. Denn natürlich sollten auch andere Verpflichtungen nicht vernachlässigt werden.

Bei Mietschulden gilt es einiges zu beachten

Hat der Vermieter Ihnen bereits fristlos gekündigt, kann er bei Gericht eine Räumungsklage einreichen. Nun drängt die Zeit, wenn die Kündigung noch abgewendet werden soll. Denn spätestens zwei Monate nach der Zustellung der Räumungsklage müssen die Mietschulden beglichen sein oder eine öffentliche Stelle sich dazu verpflichtet haben, diese für Sie zu übernehmen. Keinesfalls sollten Sie also im Falle einer Kündigung aufgrund von Mietschulden in Panik geraten - wenden Sie sich stattdessen an eine Schuldnerberatung und leiten Sie alle notwendigen Schritte ein, um Ihre Wohnung zu behalten - Mietschulden in Berlin